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Das DDR-Justizministerium und die Rechtsbeugung gegen Ausreisewillige und Flüchtlinge

Das an der Universität Potsdam geführte Teilprojekt untersuchte das DDR-Justizministerium und seine Funktion bei Repressionsmaßnahmen gegen Ausreisewillige und gefasste Flüchtlinge. Während über das Justizunrecht in der DDR und die Willkürmaßnahmen gegen Ausreisewillig bereits Studien vorlagen, stand eine Untersuchung der Mitwirkung des Justizministeriums der DDR und seiner nachgeordneten Instanzen gegen Antragsteller auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland noch aus. Es wurden nicht nur die konkreten Maßnahmen des Ministeriums ‒ etwa bei der Einwirkung auf die Rechtspflege ‒ analysiert, sondern grundsätzlich auch die Mitverantwortung des DDR-Justizministeriums für das politische Strafrecht. Dabei wurden auch die für diesen Bereich zuständigen SED-Institutionen, die dort agierenden Funktionäre sowie die Zusammenarbeit des Justizministeriums mit dem Ministerium für Staatssicherheit untersucht.

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Tel.: 0331 977-1323

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Universität Potsdam
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